Schlesische Kirchengeschichte

Christian-Erdmann Schott


Schlesiens Grenzen haben in der Geschichte vielfältig geschwankt. Das Kerngebiet liegt in etwa 300 km Länge und 100 km Breite um die obere und mittlere Oder, die seine Mittelachse bildet. Bis 1343 gehörten zu Schlesien auch Fraustadt, bis 1396 Schildberg und Kempen, bis 1538 Crossen und Züllichau, bis 1742 Troppau-Jägerndorf und Teschen, bis 1921 Ostoberschlesien. Andererseits sind 1742 die Grafschaft Glatz und 1815 die östliche Oberlausitz dazugekommen. Heute gehören kleinere Teile, die eigentlich als Rest- und Randgebiete anzusehen sind, zu Tschechien (Böhmen und Mähren) und zum Freistaat Sachsen. Der Hauptteil mit dem Zentrum Breslau/Wroclaw ist seit 1945 vorläufig und seit 1991 endgültig in den polnischen Staatsverband eingegliedert.

I. Die mittelalterliche Kirche

Die christliche Botschaft hat in Schlesien verhältnismäßig spät Fuß gefasst. Mieszko I. (ca. 960-992), Herzog von Posen und Gnesen, ließ sich 966 taufen. Eine Generation später - am 15. März 1000 - gründete Kaiser Otto III. anlässlich einer Wallfahrt zum Grab des hl. Adalbert das Erzbistum Gnesen mit den Suffraganen Krakau, Breslau und Kolberg. Der Ausbau des schlesischen Bistums ging aber nur zögernd, zeitweise auch gegen Widerstände kämpfend voran. Bis 1200 sind 24 Kirchorte nachweisbar. Die erste Pfarrkirche in Breslau, St. Adalbert, wurde von Bischof Siroslaus (1112-1120) geweiht. Bischof Walter (1149-1169), der vom fortschrittlicheren Bistum Lüttich nach Schlesien gekommen war, setzte eine bedeutende Modernisierung durch: Das Recht zur Auswahl der Bischöfe liegt von jetzt an beim Kapitel, nicht mehr bei den Herzögen.

Auch die Herzöge orientieren sich nach Westen. Boleslaw I. von Polen und Schlesien (gest. 1201) und sein Sohn Heinrich I. (1201-1238) heirateten deutsche Fürstinnen. Sie sind die Initiatoren der großen Siedlungsbewegung des 13. Jahrhunderts. Diese hat dem Land seine Grundprägung bis 1945 gegeben. Bis 1300 wurden 1.000 Dörfer und 134 Städte nach deutschem Recht gegründet. Damit stieg auch die Zahl der Kirchorte. 1270 waren es 146 neben acht Klöstern, 1300 schon 311. Das freie Bauerntum und das Bürgertum waren deutsch, die Kirche weiterhin polnisch bestimmt.

Erster deutscher Bischof war Heinrich von Würben (1302-1319), Bischof Nanker (1326-1341) wohl der letzte Pole. Die Heiligsprechung Hedwigs von Andechs-Meranien (gest. 1243, kanonisiert 1267), Gemahlin Heinrichs I., unterstreicht die Anerkennung und Förderung der Selbstständigkeit des Landes. Hedwig wurde zu seiner Schutzpatronin. Nicht lange nach dem Tod Heinrichs II., des Sohnes Hedwigs, in der Schlacht bei Liegnitz gegen die Mongolen (1241) begannen die Söhne, das Land aufzuteilen. Weitere Teilungen führten dazu, dass Schlesien 1327 in 16 Einzelfürstentümer auseinander fiel, darunter das Bistums-Fürstentum Neiße, ab 1344 Neiße-Grottkau.

Seit 1411 war für die Bischöfe theologische Bildung vorgeschrieben. Nach dem Kolowratischen Vertrag von 1504 durften nur noch Kleriker aus einem der böhmischen Kronländer Bischof werden. Unter dem Druck der Hussitenfrage entstand mit dem Bund von Grottkau 1421 eine Solidargemeinschaft, die allerdings auch erkennbar machte, dass sich die schlesischen Fürsten von dieser Bewegung im Wesentlichen distanzierten. Die Hussitenkriege wüteten in Schlesien auch nicht so verheerend wie in Böhmen. Die Bindung an die Kirche blieb auch im Volk traditionell konservativ. Letztlich waren es auch nicht Hussitismus und Kirchenkritik, sondern die neuen Geistesrichtungen Renaissance und Humanismus, die zur Reformation führten.

II. Von der Reformation bis zur Eroberung durch Friedrich den Großen

1. Der aus einem ungarisch-polnischen Adelsgeschlecht stammende, vom Königshof in Krakau gestützte Breslauer Bischof Johann V. Thurzo (1506-1520) war Humanist. Er hatte einen Kreis Gleichgesinnter um sich gesammelt, zu denen auch Johann Heß (1490-1547) gehörte. Heß vertrat zunehmend die Positionen Luthers. Ihn berief der Rat der Stadt Breslau 1523, unter nachträglicher Bestätigung durch Bischof Jakob von Salza (1481-1539), zum Prediger an die Stadtkirche St. Maria-Magdalena. Die Pfarrstellen an den beiden anderen Stadtkirchen wurden ebenfalls neu besetzt: St. Elisabeth mit Ambrosius Moibanus (1494-1554), Heilig Geist mit Petrus Fontinus (ca. 1490 - nach 1530). Damit begann die Reformation in Breslau: durchaus behutsam, in geordneten Bahnen, gefördert vom Rat der Stadt, seit 1526 in deutlicher Abgrenzung gegen Kaspar von Schwenckfeld aus Ossig (Herzogtum Liegnitz), der Schlesien 1529 schließlich verlassen hat.

In den übrigen Landesteilen waren es die Fürsten und Standesherren, die die Reformation durch Berufung evangelischer Prediger einleiteten: 1522 Herzog Friedrich II. in Liegnitz, ab 1523 auch in Brieg und Wohlau, 1537 Herzog Heinrich in Münsterberg, 1539 Herzog Johannes in Oels. Markgraf Georg von Ansbach-Brandenburg begann mit der Reformation des 1523 von ihm durch Kauf erworbenen Herzogtums Jägerndorf auf dem Hintergrund seiner Ansbacher Erfahrungen. Von Jägerndorf aus breitete sich die Reformation dann in fast ganz Oberschlesien aus. In den Erbfürstentümern Glogau, Schweidnitz und Jauer, die 1526 habsburgisch geworden waren, waren es die Landstände, also der Adel und die Magistrate, die die Reformation förderten.

Für das gleichzeitig aufblühende evangelische Schulwesen hat Valentin Trotzendorf (1490-1556), seit 1524 Rektor der Lateinschule in Goldberg, Maßstäbe gesetzt. Eine Säkularisation der großen Klöster und Stifte fand in Schlesien aber nicht statt. Die katholische habsburgische Zentralgewalt wusste das zu verhindern. Damit waren wichtige Ausgangspositionen für die Gegenreformation erhalten geblieben.

Auch hat es eine gemeinsame Kirchenverfassung der evangelischen Territorien nicht gegeben. Zum Calvinismus bekannte sich nur eine kleine, eher elitäre Schicht ohne politischen Zusammenhalt. Dazu gehörten der Breslauer Arzt Johann Crato von Krafftheim (1519-1585) und der Theologe Zacharias Ursinus (1534-1583). Die Übertritte einzelner schlesischer Fürsten zum Calvinismus blieben für ihre Territorien ohne Bedeutung.

2. Unter Berufung auf die im Augsburger Religionsfrieden 1555 gefundene Formel Cuius regio, eius religio beanspruchten die Habsburger auch für Schlesien die Religionshoheit. Ferdinand I. und Maximilian II. haben sie nicht durchsetzen können oder wollen und die Evangelischen gewähren lassen. Mit Rudolf II. (1576-1611) und dem Breslauer Bischof Martin Gerstmann (1574-1585) kam die Wende zur Gegenreformation. Bischof Karl von Österreich (1608-1624) ist auf diesem Weg weitergegangen. Große Teile Oberschlesiens und der Grafschaft Glatz wurden rekatholisiert. Den nur unter politischem Druck erlassenen Majestätsbrief von 1609, der die Konfessionen als gleichberechtigt anerkannte, ließ der Bischof nicht gelten.

Die Rekatholisierungsmaßnahmen steigerten sich bis zum Einsatz von Militär (Liechtensteiner Dragoner). Der Dresdener Akkord von 1621 brachte eine nur vorübergehende Entlastung. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 hatten nur noch die Stadt Breslau und die Fürstentümer Liegnitz-Brieg-Wohlau und Münsterberg-Oels das Recht auf freie lutherische Religionsausübung. Glogau, Jauer und Schweidnitz erhielten "Friedenskirchen". Von 1653 bis 1654 wurden 656 Kirchen "reduziert", also rekatholisiert, 500 evangelische Pfarrer ausgewiesen, 1666 dann auch die Lehrer. Jesuiten übernahmen gezielt evangelische Schulen: 1625 Glogau, 1627 Troppau, 1629 Schweidnitz, Sagan und Hirschberg, 1649 Deutsch Wartenberg, 1668 Oppeln, 1670 Teschen und 1681 Brieg. Nach dem Tod des letzten Piasten von Liegnitz, Brieg und Wohlau im Jahr 1675 wurden bis zum Jahr 1700 den Evangelischen 109 von 241 Kirchen weggenommen. Um evangelischen Gottesdienst besuchen zu können, legten sie mitunter weite Wege zu den Grenz-, Zufluchts- und Friedenskirchen zurück, hielten sich an Buschprediger und Hausandacht.

Mit militärischem und europaweitem politischem Druck setzte Karl XII. von Schweden (1697-1718) ab 1707 die Altranstädter Konvention durch. Kaiser Joseph I. stimmte der Rückgabe von 125 Kirchen in Mittelschlesien und dem Bau von sechs Gnadenkirchen in Hirschberg, Militsch, Teschen, Freystadt, Sagan und Landeshut, 1737 auch für Groß Wartenberg zu. Die größte von ihnen, die Teschener Gnadenkirche, bot 8.000 Plätze. Die gröbsten Diskriminierungen wurden aufgehoben, größere Freiheit auch im Schulwesen zugestanden.

3. Während die katholische Kirche Schlesiens im Barock eine Blüte der Baukunst erlebte, die sich besonders in Oberschlesien zur sakralen Landschaftsgestaltung ausweitete, erfuhr das Geistesleben seine durch den Protestantismus geprägte große Zeit. Seine Wurzeln lagen in dem hoch entwickelten humanistischen Schulwesen - sechs der zwölf führenden Gymnasien Deutschlands lagen in Schlesien -, dem Zwang, außerhalb studieren zu müssen, den zahlreichen, geistig bedeutsamen Höfen im Land, der Bedeutung von Breslau als Handelsstadt im Ost-West-Austausch, den Dichterschulen, Sprachgesellschaften und Bibliotheken.

Den breiten Strom der barocken Dichtung, der aus der evangelischen Frömmigkeit herauswuchs, repräsentieren Johann Heermann (1585-1647), Martin Opitz (1597-1639), Matthäus Apelles von Löwenstern (1594-1648) und Andreas Gryphius (1616-1644). Daneben und danach bildete sich unter dem Einfluss von Jakob Böhme (1575-1624) ein Kreis von Mystikern um Abraham von Frankenberg (1593-1652) auf Ludwigsdorf bei Oels, zu dem dann auch Daniel Czepko von Reigersfeld (1605-1660) und Johannes Scheffler (1624-1677) stießen. Scheffler, der sich nach seiner Konversion zur katholischen Kirche Angelus Silesius nannte, entwickelte sich zu einem scharfen Gegner des Luthertums. Der Pietismus (Zinzendorf) betrachtete ihn dennoch als Vorläufer und Geistesverwandten.

Während der vielseitige Christian Knorr von Rosenroth (1636-1689) zu Pietismus und Aufklärung hinüberweist, ist der Breslauer Kircheninspektor Kaspar Neumann (1648-1715) als Prediger, Kirchenliederdichter, aber auch Bevölkerungsstatistiker Frühaufklärer. Der in Breslau geborene und aufgewachsene, später auch für die Neologie als Gesprächspartner so wichtige Philosoph Christian Wolff (1679-1754) ist durch ihn mitgeprägt worden. Demgegenüber ist der Pfarrer an der Schweidnitzer Friedenskirche, Benjamin Schmolck (1672-1737), ein beredter Vertreter der antipietistischen Spätorthodoxie. 1.180 Kirchenlieder sind von ihm gedichtet worden.

Vor dem Einmarsch der Preußen (16. Dezember 1740) gab es in Schlesien etwa eine halbe Million Evangelische und etwa genauso viele Katholiken. Neben den Friedens- und Gnadenkirchen besaßen die Evangelischen aber nur noch 248 Kirchen in Mittelschlesien. Nur hier waren sie von der Verpflichtung frei, dem katholischen Ortspfarrer Stolgebühren zahlen zu müssen. Konsistorien bestanden in Breslau, Liegnitz, Brieg, Wohlau und Oels. Als Hüter der lutherischen Orthodoxie sahen diese im Pietismus eine Gefahr und wehrten ihn ab, mit der Folge, dass der im Bekenntnis gegen die katholische Kirche so beständige schlesische Protestantismus um 1740 theologisch hinter der Zeit zurückgeblieben war.

III. Die Preußische Zeit (1740-1918)

1. Nach seinem Einmarsch hatte Friedrich II. (Reg. 1740-1786) das Ziel, rasch unumkehrbare Fakten zu schaffen und Schlesien fest in den preußischen Staatsverband einzugliedern. Das bedeutete das Ende des schlesischen Ständestaates, aber auch das Ende der Zersplitterung in unabhängige evangelische Territorialkirchen. Schlesien wurde preußische Provinz, das Luthertum in der preußischen Provinzkirche zusammengefasst. An ihrer Spitze stand als summus episcopus der König.

Im Zuge der staatlich-kirchlichen Neuorganisation sind 1742 zwei Oberamtsregierungen in Breslau und Glogau gebildet worden, 1744 auch eine in Oppeln (ab 1756 nach Brieg verlegt), denen je ein Oberkonsistorialrat zugeordnet war. Als kirchliche Unterbehörden blieben nur die Konsistorien in Oels und Breslau-Stadt bestehen. Zum Oberkonsistorialrat in Breslau wurde der bisherige Kircheninspektor Johann Friedrich Burg (1689-1766) berufen. Er hat den Einigungsprozess in seinen Predigten und ab 1742 durch die Herausgabe des ersten Gesangbuches für die preußische Provinz Schlesien gefördert.

Die kirchlichen Behörden waren für Routineangelegenheiten zuständig. Entscheidungen von weittragender Bedeutung fällte der König selbst, fest entschlossen, die Evangelischen zu fördern und die Katholiken für Preußen zu gewinnen: Forderungen der Evangelischen auf Rückgabe der seit 1621 enteigneten Kirchen und Schulen lehnte er ab. Die Erlaubnis zum Bau von Bethauskirchen mit Schule und Pfarrhaus wurde nur gegeben, wenn die Finanzierung und die Besoldung des Pastors und des Lehrers durch die Gemeinde sichergestellt war. Als Antwort auf die illoyale Haltung des Breslauer Fürstbischofs Philipp Gotthard Graf von Schaffgotsch (1716-1795) und die österreichfreundliche Haltung des Klerus während des Siebenjährigen Krieges wurde der Parochialzwang 1757 schließlich aufgehoben. Die Stolgebühren an die katholischen Pfarrer mussten die Evangelischen bis 1758 zahlen.

Trotzdem sind zwischen 1741 und 1756 212 Bethaussysteme gebaut worden. Zugleich wurden die Evangelischen den Katholiken öffentlich-rechtlich gleichgestellt, Reformierten, Herrnhutern, Unitariern, Griechisch-Orthodoxen und Schwenckfeldern freie Wirkungsmöglichkeiten zugestanden, Kontroverspredigten verboten, die dritten Feiertage, Aposteltage, drei von vier Bußtagen, der freie Himmelfahrtstag, die öffentliche Kirchenbuße und das Wetterläuten abgeschafft, die Friedhöfe vor die Ortschaften verlegt, die Kirchen im Auftrag des Staates zur Schulaufsicht verpflichtet, zum Zwecke der "Peuplirung" zahlreiche Exulantengemeinden gegründet und auf Staatskosten mit Kirchen ausgestattet, zum Studium ausschließlich preußische Universitäten vorgeschrieben. Im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1784, offiziell in Geltung bis 1899, bekamen die Kirchen ihren Platz im Staat zugewiesen: Sie sollten moralische Anstalten zur Heranbildung von gesetzestreuen Untertanen sein.

Der Friedensschluss vom 28. Juli 1742 zwischen Friedrich II. und Kaiserin Maria Theresia (Reg. 1740-1780) bedeutete auch die Teilung Schlesiens. Etwa sieben Achtel kamen zu Preußen, der Rest, darunter auch die Lutheraner in Olmütz und Teschen, verblieb bei Österreich. Auch das katholische Bistum war seitdem in einen preußischen und in einen österreichischen Teil gespalten. Die Evangelischen durften 1782 in Teschen ein Konsistorium einrichten. Mit seiner Verlegung 1785 nach Wien begann der Aufbau der Evangelischen Kirche Österreichs.

Der Übergang zu Preußen bedeutete für Schlesien auch das Ende des Barockzeitalters und den Beginn der Aufklärung. Die neue Kirchenpolitik, die verordnete Toleranz, die von außen ins Land strömenden aufgeklärten Ideen und Schriften, die Beamten und Militärs, die sich nun bildenden gelehrten Gesellschaften und Freimaurerlogen veränderten das geistige Klima. Das hatte nicht nur gute Folgen. Schon Kircheninspektor Burg klagte über aufkommende Religionsspötterei und moralische Leichtfertigkeit. Das 1788 erlassene Wöllnersche Religionsedikt hatte in Schlesien aber kaum Wirkung. Hier war die theologisch-kirchenpolitische Wende zur neuen Zeit schon 1778 durch die Berufung David Gottfried Gerhards (1734-1808) zum Breslauer Kircheninspektor und Oberkonsistorialrat (bis 1808) erfolgt.

Ins preußische Schlesien hineingewachsen, war Gerhard ein Vertreter der jungen Generation, die in Halle vor allem durch Vermittlung Sigmund Jakob Baumgartens (1725-1791) im Geist Christian Wolffs erzogen worden war. Gerhard war Supranaturalist. Im Jahr 1800 gab er ein im Sinne der Aufklärung gereinigtes und verbessertes Gesangbuch heraus, das sich, wenn auch zunehmend umstritten, in Breslau bis 1879 gehalten, in der vielfach konservativeren Provinz aber nur teilweise durchgesetzt hat.

2. Damit die dem preußischen Staat nach der Niederlage gegen Napoleon auferlegten Kontributionen an Frankreich gezahlt werden konnten, musste der Johanniterorden 1810/11 in ganz Preußen aufgelöst werden. Sein Besitz fiel an den Staat. In Schlesien wurden die 76 katholischen Stifte und Klöster mit dem Bistumsland Neiße-Grottkau 1810 säkularisiert. Ein Teil des Erlöses diente der Dotation der Universität Breslau. Diese wurde 1811 durch Zusammenlegung der Breslauer Jesuiten-Universität mit der Universität Frankfurt an der Oder Viadrina als erste preußische mit zwei theologischen Fakultäten gegründet.

An die Stelle der friderizianischen Kirchenorganisation traten 1815, wie in den anderen Provinzen auch, das Königliche Konsistorium, das dem Oberpräsidenten der Provinz unterstellt war, und die Gliederung in Kirchenkreise mit Königlichen Superintendenten an der Spitze. Das Konsistorium für die Provinz Schlesien hatte seinen Sitz von 1816 bis 1945 in Breslau. Das herausgehobene Amt des Breslauer Kircheninspektors wurde auf die Funktion eines Stadtsuperintendenten zurückgenommen.

In diese Neuordnung ist 1816 die nach dem Wiener Kongress vom Königreich Sachsen abgetrennte und Schlesien zugeschlagene östliche Oberlausitz einbezogen worden. Die Eingliederung hat der Saganer Superintendent Johann Gottlieb Worbs (1760-1833) durchgeführt, der auch als schlesischer Territorialkirchenhistoriker hervorgetreten ist.

Trotz des starken Einflusses von David Schulz (1779-1854), Theologieprofessor und Konsistorialrat in Breslau, konnte sich der Rationalismus in Schlesien nur begrenzt durchsetzen. Eine konservative lutherische Grundströmung, greifbar etwa im Festhalten am Burgschen Gesangbuch, blieb immer erhalten, und auch die Herrnhuter in Niesky, Neusalz, Gnadenberg, Gnadenfrei und Gnadenfeld waren zu keinerlei Zugeständnissen an den Zeitgeist bereit.

Das macht es mindestens mit verständlich, warum es gerade Schlesier waren, von denen weit wirkende Anstöße zur Überwindung der Aufklärungstheologie ausgegangen sind: Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher (1768-1834), Sohn des schlesischen Predigers Johann Adolph Schleyermacher, ebenso wie die Männer der Erweckung Baron Hans Ernst von Kottwitz (1757-1843) und Friedrich August Gottreu Tholuck (1799-1877). In Schlesien selbst haben in diesem Geist neben Kottwitz vor allem die Gräfin Friederike von Reden (1774-1854) auf Buchwald (Kreis Hirschberg) und der Pfarrer Georg Friedrich Fickert (1758-1815) gewirkt.

Der Unionsaufruf Friedrich Wilhelms III. vom 17. September 1817 rief in Schlesien keine breite Ablehnung, aber auch keine Begeisterung hervor. Widerstand formierte sich in Breslau seit der Unionssynode 1822 um den lutherischen Pfarrer und Professor Johann Gottfried Scheibel (1783-1843). 1830 bildeten etwa 2.500 Breslauer Bürger, darunter der Jurist Georg Philipp Eduard Huschke (1801-1886) und der Naturphilosoph Henrik Steffens (1773-1845), die erste altlutherische Gemeinde.

Bei dem Versuch, den Widerstand gegen die Einführung der preußischen Agende in den Landgemeinden zu brechen, griff der Staat auch zum Mittel militärischer Gewalt. Trotz ausdrücklicher Missbilligung durch die Führung der Altlutheraner kam es zwischen 1838 und 1854 zu einer Auswanderungsbewegung nach Nordamerika und Australien. Hier entstanden zwei lutherische Kirchen, die seit 1966 die vereinigte Lutheran Church of Australia bilden. Die 1845 geschaffene altlutherische Kirchenleitung hatte ihren Sitz bis 1945 in Breslau.

Nachdem die Spannungen der ersten preußischen Zeit weggefallen waren, hatte sich zwischen den Konfessionen ein auskömmliches Verhältnis herausgebildet. Es blieb erhalten, auch als der Vatikan ab 1830 die katholische Erziehung aller Kinder aus gemischten Ehen verlangte, weil der Breslauer Fürstbischof Leopold Graf Sedlnitzky (1787-1871) an der bisherigen milden Praxis festhielt. Doch zwang ihn die Kurie 1840 zum Rücktritt. 1862 trat er zur evangelischen Kirche über. Während der Deutschkatholizismus des Grottkauer Kaplans Johannes Ronge (1813-1887) seinen Schwerpunkt nur kurze Zeit in Schlesien hatte, erlebten die Auseinandersetzungen um den Hermesianismus an der katholischen Fakultät in Breslau einen Höhepunkt. Auch sie endeten mit dem Sieg des Ultramontanismus.

Im Jahr 1829 war auch für Schlesien das Amt des Generalsuperintendenten, ab 1903 in die Sprengel Breslau und Liegnitz geteilt, geschaffen worden. Die Berufung August Hahns (1772-1863) im Jahr 1834 zum Theologieprofessor und Konsistorialrat, 1857 zum Generalsuperintendenten in Breslau bedeutet die kirchenoffizielle Wende gegen den Rationalismus.

Hahn verstand sich als Unionslutheraner. Sein Versuch, die neukonservative Theologie durch ein Gesangbuch in den Gemeinden zu verankern, brachte aber nur eine weitere Verschärfung der Gesangbuchzersplitterung: 1844 waren in Schlesien 70, 1865 noch 59 verschiedene evangelische Gesangbücher gleichzeitig in Gebrauch.

3. Die weitgehend nicht sinngemäße Umsetzung, ja Behinderung der Stein-Hardenbergschen Reformen durch die Großgrundbesitzer, Bevölkerungswachstum, Industrialisierung, Kapitalismus, die Randlage und mangelnde Staatsfürsorge führten im Schlesien des 19. Jahrhunderts zur Verarmung breiter Volksschichten. Der Weberaufstand in Peterswaldau und Langenbielau im Sommer 1844 war Symptom, später Symbol für den Beginn von Veränderungen mit letztlich weltweiten Folgen.

Zunächst waren es einzelne, Pfarrer und Laien, die versuchten, sich mit ihren Mitteln der Sozialen Frage zu stellen. Dabei war der Durchschnitt der evangelischen Pfarrer materiell selbst schlecht gestellt. 1840 wurde ein Mindestgehalt von 400 Talern festgesetzt. Demgegenüber verdiente ein Gymnasiallehrer in Breslau 600 bis 1.000 Taler im Monat. Größer waren die Möglichkeiten des Adels, der sich zum Teil vorbildlich, seit der Restituierung des Johanniterordens 1852/53 auch korporativ engagierte.

Im Geist Johann Hinrich Wicherns wurden bis 1867 in Schlesien 33 Rettungshäuser, Bewahranstalten und Waisenhäuser eingerichtet. Das Beispiel Theodor Fliedners führte zur Gründung von acht Diakonissenhäusern, zu denen zwei Diakonenanstalten kamen. 1863 erfolgte der Zusammenschluss dieser in ihrer Vielzahl und Vielfalt kaum noch übersehbaren Aktivitäten im Provinzialverein der Inneren Mission.

Ein Spezifikum der schlesischen Kirche sind darüber hinaus die evangelischen Arbeitersekretäre - eine Antwort auf die Sozialdemokratie, die sich ab 1860 um den Breslauer Publizisten und Politiker Ferdinand Lassalle (1825-1864) formierte.

Für die Äußere Mission hatten vor allem die Herrnhuter schon früh das Interesse geweckt. Das Gustav-Adolf-Werk unterhielt im Jahr 1900 144 Orts- und 21 Frauenvereine. Großen Zulauf hatte die Gemeinschaftsbewegung. Hans-Werner von Tiele-Winckler (1865-1915) aus Miechowitz bei Beuthen (Oberschlesien) wurde ihr Begründer in Mecklenburg. Seine Schwester Eva (1866-1930) gründete 1888 in Miechowitz das Diakonissenhaus Friedenshort, ist aber auch als Erbauungsschriftstellerin bekannt geworden.

Im Jahre 1844 erhielten die Konsistorien eigene juristische Präsidenten. Aber erst als Folge der Revolution von 1848 wurde in der Verfassungsurkunde von 1850 die Rechtsgrundlage auch für eine größere Selbständigkeit der evangelischen Kirche gelegt. Das führte 1850 zur Bildung des Evangelischen Oberkirchenrates (EOK) in Berlin. 1860 wurden Gemeindekirchenräte, 1864 Kreis- und 1869 Provinzialsynoden geschaffen. 1873 folgte die Kirchengemeinde- und Synodalordnung, die bis 1918 in Geltung war. Kirchenpolitisch vertrat die Pfarrerschaft in ihrer Mehrheit die Ziele der Preußischen Mittelpartei (Positive Union). 1878 gelang es, auch die Liberalen und Konfessionellen für die Herausgabe eines Provinzialgesangbuches zu gewinnen. Es hat sich trotzdem nicht durchgesetzt. Schlesien bekam sein Provinzialgesangbuch und damit die Einheit im Kirchengesang erst 1908.

IV. Von der Neuordnung nach 1918 bis zur Katastrophe 1945/46

1. Mit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. am 9. November 1918 war der Summepiskopat des Königs von Preußen und damit die rechtliche Grundlage für die enge Anbindung der evangelischen Kirche an den Staat weggefallen. Die Kirche sah sich in eine Freiheit entlassen, die nach innen organisiert und nach außen, vor allem im Verhältnis zum Staat, neu geordnet werden musste. Das geschah in der Verfassungsurkunde für die Evangelische Kirche der altpreußischen Union, die am 1. Oktober 1924 in Geltung gesetzt wurde. Kirchengemeinden und Öffentlichkeit ist aber weithin nicht deutlich geworden, was sich damit geändert hatte. Das lag hauptsächlich daran, dass die Strukturen, die in der Staatskirche ausgebildet worden waren, im Wesentlichen - wenn auch etwas anders ausbalanciert - beibehalten werden konnten: Die altpreußische Landeskirche, nun mit dem Kirchensenat, der an die Stelle des Königs trat, Generalsynode und Evangelischem Oberkirchenrat in Berlin, blieb bestehen. Das geistlich-episkopale Element, also die Generalsuperintendenten in den Kirchenprovinzen, aber auch die Provinzial-Synoden wurden gestärkt, der Einfluss der Konsistorien zurückgedrängt.

In Schlesien sind Martin Schian (1869-1944) seit 1924 für den Sprengel Liegnitz und Otto Zänker (1876-1960) seit 1925 für den Sprengel Breslau-Oppeln die beiden Generalsuperintendenten, die ihr Amt nach der neuen Verfassung ausgeübt haben. Besonders Schian setzte sich für eine Erneuerung der Kirche als Volkskirche ein. Er entsprach damit einem Bedürfnis, das sich vielfältig zeigte, vor allem in der Dorfkirchenbewegung, der Kinder- und Jugendarbeit, der Singebewegung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem evangelischen Wohlfahrtsdienst und der Akademikerarbeit.

2. Diese verheißungsvolle Situation änderte sich nach dem 30. Januar 1933, dem Tag der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler. Schian wurde am 24. Juni 1933 beurlaubt, Zänker am 5. Oktober 1933 zum Bischof für die Kirchenprovinz ernannt. Aber auch der Widerstand formierte sich: Ende 1933 gehörten von den 800 schlesischen Pfarrern 200 dem Notbund Martin Niemöllers an. Zänker erklärte sich gegen Reichsbischof Ludwig Müller (1883-1945) für die alleinige Geltung von Schrift und Bekenntnis und erhielt die Unterstützung von drei Vierteln der Pfarrerschaft. Im Zusammenhang mit der Kanzelabkündigung der preußischen Bekennenden Kirche (BK) am 17. März 1935 wurden 500 Pfarrer verhaftet, davon 200 in Schlesien.

In der Frage der vom Staat eingesetzten Kirchenausschüsse kam es - in dieser Form nur in Schlesien - zur Spaltung des Provinzialbruderrates der BK: Die Christophorisynode sprach sich am 23./24. Mai 1936 in Breslau für eine Mitarbeit im Provinzialkirchenausschuss aus und unterstützte damit Bischof Zänker, der die Linie des Lutherrates vertrat. Die Naumburger Synode (1.-4. Juli 1936) lehnte jede Zusammenarbeit mit dem Ausschuss und dem Bischof ab, richtete ein eigenes Prüfungsamt ein und führte Ordinationen durch. Dieser Riss hat sich bis lange nach Kriegsende als sehr belastend erwiesen. Zänker wurde 1939 Redeverbot erteilt, 1941 in den Ruhestand versetzt. Oberkonsistorialrat Walter Schwarz (1886-1957) übernahm die geistliche Leitung des Konsistoriums.

Die Judenverfolgungen führten zur Auswanderung mehrerer "nichtarischer" Pfarrer, aber auch zum Freitod des aus Schlesien stammenden Dichters Jochen Klepper (1903-1942) und seiner Familie. Gleichzeitig suchte der Staat die Kirche zunehmend aus dem öffentlichen Leben zurückzudrängen, enteignete Kindergärten und Einrichtungen der Inneren Mission, schikanierte Gemeindeglieder und Pfarrer. Zur Wehrmacht wurde die Pfarrerschaft in ungewöhnlichem Ausmaße eingezogen. 1942 waren von 900 Pfarrern und Vikaren 501 eingezogen oder bereits gefallen.

3. Zu Beginn des Jahres 1945 lebten in Schlesien etwa 4,5 Millionen Menschen. Etwa 1,6 Millionen flohen damals in die Tschechoslowakei, 1,5 Millionen in das westliche Deutschland, 1,5 Millionen blieben zurück. Umgekommen sind wahrscheinlich 874.000 Menschen. Die Flucht begann im Januar 1945 in den Kreisen rechts der Oder. Die zwölf evangelischen Pfarrer, die bis zur Kapitulation (6. Mai 1945) in Breslau bleiben durften, schlossen sich zu einer BK-Notkirchenleitung unter Ernst Hornig (1894-1976), dem Präses der Naumburger Synode, zusammen. Auf der Kirchenkonferenz in Treysa (27. August bis 1. September 1945) wurde sie anerkannt. In diesen Jahren bis 1947 erlebte die evangelische Kirche in Schlesien noch einmal eine geistliche Blüte. Die Vertreibung hat sie zerstört. Am 4. Dezember 1946 wurde auch die Kirchenleitung ausgewiesen. Sie nahm ihren Sitz in Görlitz.

V. Die Nachkriegszeit

Seitdem ist die evangelische schlesische Kirchengeschichte dreizügig verlaufen.

1. Die genaue Zahl der evangelischen Deutschen, die nach der Vertreibung in Schlesien zurückgeblieben sind, ist nicht bekannt. Viele haben ihre deutsche Identität abgelegt. Trotzdem gab es z.B. um Liegnitz oder Waldenburg ein reges evangelisches Gemeindeleben. Der letzte deutsche evangelische Pfarrer ist 1962 ausgewiesen worden. Die deutschen Gemeinden wurden als Teil der polnischen Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses betrachtet und von ihr versorgt, hatten aber einen Sonderstatus als "Nichtpolnische Gemeinden". Durch Abwanderung nach Deutschland, aber auch durch Mischehen ist die Zahl der evangelischen Deutschen ständig gesunken. Heute werden deutsche Gottesdienste in Liegnitz, Schweidnitz, Waldenburg, Lauban, Bad Warmbrunn, Greulich-Gremsdorf und Langenbielau gehalten. Am 28. Januar 1993 erhielten diese Gemeinden den Status einer Parochie, die von dem Pfarrer an der Christophorikirche in Breslau betreut wird. Daneben gibt es in Breslau eine sehr viel größere polnische evangelische Gemeinde, die vom Diözesanbischof geleitet wird. Von den rund 39 Millionen Polen gehören 94% zur römisch-katholischen und 0,2%, d.h. rund 100.000, zur Augsburgischen Kirche, von denen etwa 60.000 in Schlesien und davon etwa 40.000 im polnischen Teil des Teschener Gebietes leben.

2. In den westlich der Neiße gelegenen fünf (seit 1973 sechs, heute vier) Kirchenkreisen kam es nach einem schwierigen Übergangsprozess auf der Bezirkssynode am 24. Februar 1947 in Görlitz zur Konstituierung einer eigenen (restschlesischen) Landeskirche mit einer Kirchenleitung unter Bischof Hornig. Die heftig umkämpfte Frage, ob Görlitz eine kirchenregimentliche Zuständigkeit für die vertriebenen evangelischen Schlesier in Deutschland und die evangelischen deutschen Gemeinden in Polen beanspruchen solle, wurde auf der Görlitzer Synode vom 8. bis 13. Mai 1950 entschieden: Es solle eine Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe, aber nicht im Sinn des Kirchenrechtes aufrecht erhalten werden. Seit 1992 trug diese Kirche den Namen "Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz". Ab 1. Januar 2004 ist sie, aufgrund des Synodenbeschlusses vom 15. November 2003, Teil der neu gebildeten "Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz".

3. Um die Vertriebenen im übrigen Deutschland kirchlich zu betreuen, aber auch das Erbe der schlesischen Kirche weiterzugeben, wurde am 23. März 1950 in Darmstadt die Gemeinschaft evangelischer Schlesier (Hilfskomitee) e.V. gegründet. Den Vorsitz übernahm Altbischof Zänker. In den aufnehmenden Kirchen entstanden Landesarbeitsgemeinschaften, die bis heute vielfältig auch mit dem 1953 wiederbegründeten Verein für Schlesische Kirchengeschichte zusammenarbeiten. Verbandsorgan ist seit 1954 die sechs Mal im Jahr erscheinende Kirchenzeitung "Schlesischer Gottesfreund". Seit 1976 werden im Rahmen der Schlesienhilfe in enger Verbindung mit der Schlesischen Genossenschaft des Johanniterordens evangelische Gemeinden in Schlesien unterstützt. Darüber hinaus ist die Gemeinschaft evangelischer Schlesier Mitglied im "Konvent der ehemaligen evangelischen Ostkirchen" und seit 2000 auch in der auf Initiative des Rates der EKD gegründeten "Evangelischen Kommission für Mittel- und Osteuropa" (EKMOE). Nicht zu übersehen ist allerdings, dass die kirchliche Vertriebenenarbeit heute insgesamt durch Überalterung gekennzeichnet ist.

VI. Literatur

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Dr. Christian-Erdmann Schott, Mainz
E-Mail: ce.schott@surfeu.de


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