Wie vertragen sich Religion und Politik?

Wolfgang Vögele

Für einen Abend begab sich Anfang November die designierte Bundeskanzlerin Angela Merkel von Berlin nach München. Dort sprach sie in der renommierten Katholischen Akademie in Bayern vor mehr als 900 angemeldeten Zuhörern über Europa und seine Werte. Damit intonierte sie von neuem ein altes Thema, das Theologen, Politiker und Juristen gleichermaßen seit langem beschäftigt hat: Wie sind Religion und Politik in demokratischen Gesellschaften aufeinander bezogen?

In der Münchner Akademie folgte am nächsten Tag eine von der Akademie und dem Council on Public Policy organisierte Konferenz mit dem Thema: "Religiöses Amerika - Säkulares Deutschland? Öffentliches Leben und Religion" (zur Übersicht über das Programm vgl. http://www.katholische-akademie-bayern.de/ contentserv/www.katholische.de/data/media/_Event/232/ AmerikaProgr.pdf). Das Fragezeichen im Tagungstitel deutet an, dass das so evozierte Bild die wahren Verhältnisse nur verkürzt darstellt. Die Referenten von diesseits und jenseits des Atlantiks arbeiteten sich entsprechend an seiner Korrektur, einer Richtigstellung, ab.

Es ist keineswegs so, dass in der amerikanischen Politik nur Fundamentalisten und konservative Evangelikale am Werk sind, die Kreuzzugsgedanken hegen. Ebenso wenig trifft es zu, dass sich Europa zur nahezu religionsfreien säkularisierten Zone zurückgebildet hat, in der nur noch einige wenige staatskirchenähnliche Gebilde ein mühsames Dasein fristen. Religionssoziologen haben sich angesichts solcher Vorurteile schon immer gefragt, was denn die Ausnahme, was die Regel sei: Sind die USA eine religiöse Insel in einer säkularen modernen Welt? Oder bilden umgekehrt die europäischen Staaten ein säkulares Residuum in einer durchgehend und zunehmend religiösen?

Schnell wurde auf der Tagung deutlich, dass nicht der Gegensatz von "Religiös" und "Säkular" die transatlantischen Unterschiede bestimmt. Vielmehr zeichnet die USA und Europa je für sich ein besonderes Mischungsverhältnis zwischen religiösen und säkularen Elementen in der politischen Kultur aus. Denn trotz aller Offenheit für Religion zielt der in der amerikanischen Verfassung festgelegte wall of separation zwischen Religionen und Staat auf ein strikteres Festhalten an einem säkularen Recht, als das im deutschen Staatskirchenrecht mit seiner "hinkenden" Trennung von Kirche und Staat manchmal der Fall sein mag. Entscheidend sind die komplexen Wechselverhältnisse zwischen rechtlicher Religionsfreiheit und religiösem Bekenntnis, zwischen Recht, Politik und Konfession oder Denomination.

Das alteuropäische Modell der Religionsfreiheit, erstmals etabliert mit dem Religionsfrieden von Augsburg 1555, ließ lange Zeit lediglich eine "exit-Option" (Albert Hirschman) zu: Wer sich zu einer anderen Religion als sein Herrscherhaus bekannte, musste das Land verlassen, woraus die USA als Einwanderungsland Nutzen zogen. Dort war es möglich, Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse in einer gemeinsamen politischen Kultur zu integrieren. Preußische Altlutheraner, deutschstämmige Amish-People, Hutterer und mennonitische Friedenskirchen profitierten davon als Immigranten.

Langsam zeichnete sich bei der Tagung ein schärferes Bild ab. So fragte der Publizist und Politikwissenschaftler Otto Kallscheuer nachdrücklich: Stehen die USA als Musterland des religiösen Pluralismus mit den etablierten Instituten von Religionsfreiheit, liberaler Öffentlichkeit und Gewaltenteilung gegen die europäischen Nationen, die durch Volksparteien, Volkskirchen und damit verbundene konfessionelle Milieus sowie das Sozialstaatsprinzip stärker auf Konsens und Homogenität ausgerichtet sind? Kann demnach die amerikanische Konstellation aus konsensueller Zivilreligion und differenzierender Religionsfreiheit besser mit Menschen unterschiedlichen Glaubens zurechtkommen als die deutsche Option, die sich aus den Komponenten Staatskirchenrecht, Bekenntnis zu Menschenwürde und Menschenrechten sowie weltanschaulicher Neutralität des Staates aufbaut?

Sowohl in Deutschland als auch in den USA verschieben sich gegenwärtig die demographischen Verhältnisse auf längere Sicht: in den USA durch ein Erstarken des Katholizismus, den die spanisch sprechenden Einwanderer mitbringen, in der Bundesrepublik durch die Zahl derjenigen, die in den letzten Jahrzehnten die großen Kirchen verlassen haben.

Deutlich wurde, dass die deutsche wie die amerikanische politische Kultur letztlich vor denselben Aufgaben stehen. Die Fragen, auf die sie eine Antwort finden müssen, lauten: Wie können Menschen verschiedener Religionen möglichst konfliktfrei zusammenleben und unterschiedliche politische Interessen in gemeinsamen Kompromissen lösen? Wie kann das bleibende Vorhandensein religiöser Interessen und Meinungen in einer pluralen und liberalen Öffentlichkeit seinen adäquaten Ausdruck finden? - Wie also sind die zivilreligiösen Momente in der amerikanischen wie in der deutschen Kultur zu bewerten?

Die amerikanischen Referenten gingen von einer stabilen, religiös grundierten politischen Kultur aus, die immer noch als zentraler Legitimationsfaktor amerikanischer Politik zu sehen sei. Zunehmend jedoch lege sich diese gemeinsame religiös-politische Kultur in auseinanderstrebende konfessionelle Perspektiven aus.

Das deutsche staatskirchenrechtliche Modell privilegiert dem gegenüber, so der Vortrag des Bonner Juristen Christian Hillgruber, diejenigen Religionen, speziell das Christentum, die in besonderer Weise zur Begründung der im Grundgesetz verankerten Werte - der Menschenwürde, der Verantwortung und der Grundrechte - beitragen. Hillgruber zeigte sich daher skeptisch gegenüber einem EU-Beitritt der Türkei. Trotzdem bleibt die Frage: Wie verhalten sich für diesen Fall Mehrheits- zu Minderheitsreligionen?

Prozesse der Modernisierung sind verbunden mit der Zunahme von Differenzen, seien sie kultureller, religiöser oder anderer Art. Welches politische System kann die religiösen Differenzen besser bewältigen? Die amerikanische Kombination aus civil religion und Religionsfreiheit oder das deutsche System aus Staatskirchenrecht und Körperschaften öffentlichen Rechts? Zurzeit werden die Problemfelder dieser Modernisierungsfrage bei uns neu abgesteckt. Sie reichen vom EU-Beitritt der Türkei über die Frage der Alternative zwischen Religions- und Werteunterricht in den Schulen bis zum Gottesbezug in der Präambel der EU-Verfassung.

Nachbemerkung: Die Katholische Akademie in Bayern plant, die Vorträge der Konferenz in Auszügen in der nächsten Nummer ihrer Hauszeitschrift "Zur Debatte" zu publizieren. Die Zeitschrift kann leicht über die Website der Akademie bestellt werden.

 


PD Dr. Wolfgang Vögele, Berlin
E-Mail: wolfgang.voegele@aktivanet.de


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