Menschen mit Behinderung
nicht entwürdigend ausgrenzen!

Zur theologischen Begründung und pädagogischen Verwirklichung einer "Inklusiven Pädagogik"[1]

Karl Ernst Nipkow

Einleitung: Behinderung als anthropologisch-ethische, sozialpolitische und pädagogische Herausforderung

Behinderung [2] ist eine anthropologisch-ethische Herausforderung, "weil Behinderung immer auch die Frage nach dem Menschenbild und nach dem Grad der Humanität stellt, der in einer Gesellschaft gegeben ist." Mit diesem Satz eröffnete Max Liedtke einen gehaltvollen historisch-systematischen Sammelband aus dem Jahre 1996 (1996a, 21). Otto Speck beschloss ihn ebenfalls mit "Ethischen Herausforderungen": "Inzwischen hat sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert, das soziale Engagement ist abgebremst und in den Einstellungen gegenüber behinderten Menschen machen sich Ablehnungen immer deutlicher bemerkbar." Der Lebenswert behinderter Menschen wird "auf den Prüfstand utilitaristischen Kosten-Nutzen-Denkens gestellt" (Speck 1996, 257).

Sieben Jahre zuvor hatte Gotthilf G. Hiller die nachschulische soziale Benachteiligung ins Auge gefasst, verursacht durch die mangelhafte Vorbereitung der lernbehinderten Schüler auf die Lebenswirklichkeit. "Schwache Hauptschüler, Kinder in Schulen für Lernbehinderte und für Erziehungshilfe, Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen" - so die Ausgangsthese des Buches - "sitzen im Keller des Bildungssystems" (1989, 11) und haben als überproportioniert auftretende Versager keine oder nur wenige Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie gelten als "'Minus- und Mankovarianten' der Normalen" (12). Was "normal" ist, wird uns unten noch beschäftigen. Hiller machte in heute verstärkt bedrängender Weise auf die sozialpolitische Herausforderung aufmerksam.

Alle sahen auch die pädagogische Herausforderung. Für Hiller fehlte es für jene Heranwachsenden am Rande der so genannten Normalität erstens an einem Konzept einer brauchbaren "Allgemeinbildung" (11; 50). Schulorganisatorisch begrüßte er die Integrationsdiskussion unter der Devise Gustav O. Kanters, "die Sonderschule regelschulfähig, die Regelschule sonderschulfähig machen" (1985). Aber es dürfe nicht ein "kulturimperialistisches Programm" verfolgt werden (Hiller, 50), das von "mittel- oder oberschichtig" sozialisierten Lehrern, Schulpsychologen und anderen entwickelt werde (21).

Speck rückte darüber hinaus schon vor acht Jahren, 1996, die "Forderung nach gemeinsamem schulischem Lernen" an die erste Stelle der Zukunftsaufgaben (1996, 254). Der Verband Deutscher Sonderschulen erneuerte kurz darauf sein "Sowohl-Als-auch": "Sowohl Sonderschulen als auch integrative Klassen in Allgemeinen Schulen" bilden zusammen das Ganze der Förderung (Möckel 1998, 276).

Die so genannte "Inklusive Pädagogik" (Schnell/Sander 2004) geht darüber hinaus. Ihre Zielsetzung ist "eine Schule für alle", ein Programm, das in letzter Konsequenz "auf ein Überflüssigwerden der Sonderschulen und damit auf eine grundlegende Umstrukturierung des gesamten Bildungssystems" hinausläuft (Speck 1996, 254). In den 90er Jahren ist zum Teil volle Inklusivität auch dort bereits gemeint gewesen, wo noch der Begriff der "Integration" leitend war (z.B. Müller-Friese 1996 im Abschnitt "Gemeinsamer Unterricht für alle", 124ff).

Mit Alfred Sander geht es um "die Anerkennung der Normalität von Verschiedenheit" (Sander 2004, 17). Diese Aussage birgt für einen Theologen und Pädagogen, der ausdrücklich um eine theologische Stellungnahme gebeten worden ist, zwei Aufgaben: zum einen die einer religiös-ethischen Begründung der Gleichwertigkeit aller Menschen als Rechtfertigung strikter Inklusion (Teil I), zum anderen die einer Prüfung der Bedingungen ihrer Verwirklichung (Teil II).

I. Zur theologischen und anthropologisch-ethischen Begründung von Inklusion

1. Anerkannt werden in der Bevölkerung die von der Gesellschaft als "normal" definierten Differenzen

Alfred Sanders Zielbestimmung der "Anerkennung der Normalität von Verschiedenheit" ist sicherlich nicht als jene triviale Selbstverständlichkeit gemeint, wonach schlechthin alles im Bereich des menschlichen Lebens voneinander differiert: Keiner gleicht dem anderen. Dieses Differenzphänomen ist unanstößig. In einer solchen abstrakten Allgemeinheit kommt das Problem noch nicht in den Blick.

Nach René Girard (1998) gibt es zwei Arten von Differenzen. Zum einen sind es die gesellschaftlich etablierten und allgemein anerkannten Differenzen. Sie bilden die normative Ordnung, den "nomos" der Gesellschaft (36). Das Problem also betrifft nicht diese Unterschiede, sondern die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung der von den gesellschaftlich formierten Differenzen abweichenden Besonderheiten, die mit ambivalenten Gefühlen betrachtet werden.

Zunächst können anomale Menschen auch interessieren und eine eigentümliche Anziehungskraft ausüben (vgl. zu Zwergen am Hof von Pharaonen und höheren Beamten im Alten Ägypten - in angesehener Stellung, aber auch als Gegenstand des Spottes - Fischer-Elfert 1996, 97ff, 104ff).

Über den Spott hinaus kann "Anomalie in allen Bereichen als bevorzugtes Kriterium der Selektion von Verfolgten dienen" (Girard, 32).

"Neben kulturellen und religiösen gibt es auch rein physische Kriterien. Krankheit, geistige Umnachtung, genetische Missbildungen, Folgen von Unglückfällen und körperliche Behinderungen ganz allgemein sind dazu angetan, die Verfolger anzuziehen" (ebd. 31).

Viel hängt vom Ausmaß der Abweichung ab. Es überrascht nicht, dass Beteuerungen, man wolle alle anerkennen, und faktische Ausgrenzungen unter Gruppendruck auseinander klaffen. Partikulare Konventionen unterminieren die sie transzendierenden normativen universalen Werte.

2. In der Diskussion über die neue Inklusionspädagogik werden anthropologische, ethische und religiöse Erörterungen vernachlässigt

Es fällt auf, dass bei der Inklusionsdiskussion anthropologische, philosophisch-ethische und erst recht religiöse Grundlagenfragen nicht im Vordergrund stehen. Diese Zurückhaltung betrifft nicht Studien, die sich ausdrücklich als "theologische Überlegungen" vorstellen (gründlich Müller-Friese 1996, früher Ernst Begemann u.a., jüngst auch Forster 2004).

Helga Deppe-Wolfinger stellt mit Ulf Preuss-Lausitz richtig fest, dass "Integrationsforschung ... auch eine wertgeleitete Forschung" ist (Deppe-Wolfinger 2004, 34, kursiv von mir).

Kurz spricht auch Andreas Hinz die anthropologische Seite an, wenn er sehr zu Recht eine "Sonderanthropologie" für Menschen mit Behinderungen zurückweist (2004, 66). Es wird bei ihm ferner der Fokus zugespitzt, wonach meine Analyse Ausschau halten soll: "Nicht Integration bildet den Ergänzungspol zu Differenz, sondern Gleichheit" (57).

3. Gleichheit lässt sich als Angleichung von Differenz "nach oben" und "nach unten" denken

Wie lässt sich Gleichheit denken? Beginnen wir mit einer einfachen logischen Überlegung. Es gibt zwei Möglichkeiten: erstens die gedankliche Angleichung von Differenz ‚nach oben', indem betont wird, dass Menschen mit Behinderung ethisch gesprochen denselben "Wert" besitzen, psychologisch gesprochen dieselben oder vergleichbare "Kompetenzen" und ontologisch gesprochen dasselbe menschliche "Wesen". Alle partizipieren an derselben "Vollkommenheit".

Der alternative Denkweg ist anthropologisch gegenläufig: Es wird eine Angleichung der Differenz ‚nach unten' gedacht, indem man davon ausgeht, dass alle irgendwie an derselben "Unvollkommenheit" von Menschen teilhaben. Zurzeit scheint man in der Inklusionspädagogik einer Auflösung des Problems durch einen Gleichheitsbegriff zuzuneigen, der alle Menschen gleichermaßen grundsätzlich ‚oben' sieht; alle haben die gleiche "Würde" als Menschen. Das ist eine starke anthropologisch-ethische Position; die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1, Abs. 1 GG; dazu Nipkow 2005).

4. Die biblische Rede von der Gottebenbildlichkeit des Menschen bedeutet eine demokratisierende Angleichung nach oben im Namen der Menschenwürde aller

Was kann man von der biblisch-christlichen Tradition her zu der eingeführten Alternative sagen? Beide Optionen sind auch biblisch anzutreffen. Es findet sich das Prinzip der Gleichheit ‚oben' und ‚unten'. Der klassische Text für das Denken von oben her und nach oben ist die Aussage in Gen 1,26 und 27, wonach der Mensch nach Gottes Bild geschaffen worden ist. Alle Menschen sind durch diesen Umstand vor Gott ausnahmslos gleich. Menschenwürde wird allen "kategorisch gewährt" (Bayer 2001, 187). Biblische Ethik ist an dieser Stelle universalistisch. [3]

Wenn es im Kontext heißt, dass der Mensch über die anderen Lebewesen "herrschen" soll, wird die religionsgeschichtliche Herkunft der Vorstellung deutlich, die Funktion von politischen Herrschern, von altorientalischen Königen. Das Wort "Ebenbild" meint den Menschen als "Statthalter" des Königs.

Das in der Weltgeschichte absolut Neue ist die Übertragung von Funktionen und Würden der irdischen Machthaber auf alle Menschen. Alle haben an der Statthalterschaft Gottes gleichermaßen Anteil, nicht nur der Gottkönig in Babylon oder der Pharao in Ägypten.

Die Gläubigen Altisraels haben damit zweierlei getan: Sie haben das Oberschicht-Ethos demokratisiert und den Menschen erhöht. Dies hatte weit reichende Auswirkungen.

5. "Vollkommenheit" und "Vervollkommnung" sind im pädagogischen Denken seit langem religiöse Säkularisate

Das pädagogische Handeln ist bis heute von der Ausrichtung auf "Verbesserung" ("emendatio", Johann Amos Comenius), mehr noch, einer "Vollendung" im Sinne des Erreichens des möglichst "Vollkommenen" geprägt. Eine Gesellschaft zu schaffen, in der im Sinne der Inklusionspädagogik alle Differenzen nicht nur durch Integration, sondern in einer nach oben ausgerichteten "Gleichheit" auf-‚gehoben' sind, und sei es auf jeden Fall in Form der ideellen Bewertung, der "Anerkennung" aller durch alle, ist eine Wertvorstellung, die vermutlich von der oben umrissenen religiösen Vollkommenheitsvorstellung (mit) geprägt worden ist.

Von Gleichheit im Bezug auf eine gleiche "Natur" des Menschen ist im Alten Testament nicht die Rede (siehe dazu das naturrechtliche Denken mit seiner Wurzel in der Antike). Die Bibel denkt nicht in Kategorien des "Wesens" oder der "Substanz" wie die griechische Philosophie und die spätere christliche Theologie seit Tertullian, sondern in der Kategorie der "Beziehung" zwischen Gott und den Menschen und zwischen diesen.

Das Neue Testament setzt die Orientierung an einer göttlichen Vollkommenheit fort:

"Darum sollt ihr vollkommen sein, wie euer Vater im Himmel vollkommen ist." (Mt 5,48, siehe auch Lk 6,40; 2 Kor 13,11; Eph 4,13 u.a.)

Wie steht es biblisch mit Menschen, die behindert sind, und der Beziehung zu ihnen?

6. Für die Bibel wird alle Behinderung zwar erst im "Reich Gottes" überwunden, aber schon jetzt gehören Menschen mit Behinderung als Geschöpfe Gottes zu einer solidarischen Gemeinschaft

Die Hebräische Bibel, das Alte Testament, kennt Behinderung vornehmlich als Blindheit, Taubheit, Stummsein, Lahmsein. Gleichheit mit der Überwindung von Behinderung wird am Ende der Zeiten erwartet, im kommenden Reich Gottes, und zwar allein als Gottes Werk.

Im Alten Ägypten erreicht der Verstorbene bereits sofort das Jenseits "in unversehrtem Zustand, er wird körperlich heil und wieder intakt" (Fischer-Elfert 1996, 94). Der Prophet Jesaja verkündet die inkludierende Botschaft im Anschluss an den Satz, dass Gott kommt, um zu richten und zu retten:

"Dann öffnen sich die Augen der Blinden und tun sich die Ohren der Tauben auf. Dann springt der Lahme wie ein Hirsch, und die Zunge der Stummen jubelt." (Jes 35,5)

"Jahwe befreit die Gefangenen, Jahwe tut auf das Auge der Blinden.
Jahwe hebt die Gebeugten empor, Jahwe liebt die Gerechten. Jahwe behütet die Fremden, der Witwen und Waisen nimmt er sich an ..."
(Ps 146,7c-9a)

Der Glaube an die Gottebenbildlichkeit aller Menschen und die Vision von der zukünftigen Welt wirkten sich so aus, dass in Israel ein Ethos der Barmherzigkeit entwickelt wurde. Gewisse Vorläufer zeigen sich im Alten Ägypten (Fischer-Elfert 1996): "Lache nicht über einen Blinden und verspotte nicht einen Zwerg!"

Im Alten Mesopotamien versuchte man "Leicht-Behinderte, Taube und Blinde zu beschäftigen. Diese Menschen bildeten keine Außenseiter ...", anders in Assur, wo man absichtlich Feinde und Straftäter verkrüppelte (Waetzoldt 1996, 87).

Israel, das Volk Jahwes, soll nach Gottes Willen soziale Gerechtigkeit als "konnektive Gerechtigkeit" (Jan Assmann, dazu Janowski 1999, 178ff, 186ff) in einer solidarischen Gemeinschaft verwirklichen. Die Schädigung von Menschen mit Behinderung wird ohne Einschränkung verurteilt:

"Verflucht ist, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! Und das ganze Volk soll sagen: So ist es!" (Dtn 27,18)

"Einen Stummen darfst du nicht verfluchen und einem Blinden kein Hindernis in den Weg legen, sondern fürchte dich vor deinem Gott. Ich bin Jahwe." (Lev 19,14)

Dieses Ethos setzte sich bekanntlich im Neuen Testament im Handeln Jesu und in der Kirche fort. Bestimmend wurde erstens der alttestamentliche Schöpfungsglaube, denn es ist Gott, der auch die Menschen mit Behinderung geschaffen hat! Als Mose sich sträubt, die Israeliten anzuführen, und dies damit begründet, sein Mund und seine Zunge seien "unbeholfen", entgegnet Jahwe:

"Wer hat dem Menschen einen Mund gegeben? Wer macht stumm oder taub, wer sehend oder blind? Bin nicht ich es, Jahwe? Gehe nun, ich werde mit deinem Munde sein und dich lehren, was du reden sollst." (Ex 4,11)

Die theologische Inklusion aller Menschen beruht neben dem gleichen Ursprung aller als Geschöpfe Gottes und ihrer Würdigung - er hat den Menschen "mit Ehre und Herrlichkeit (kabod) gekrönt" (Ps 8,6) - zweitens in Gottes gleicher Zuwendung zu allen (vgl. Ps 8):

"Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst?" (Ps 8,5)

Dieses Zweite wird im Neuen Testament im Glauben an die Erlösung in Jesus Christus radikalisiert. Schöpfungs- und Erlösungsglaube sind die zwei tragenden Säulen des Gleichheitsgedankens. Jeder Mensch ist nach Gottes Willen so geschaffen, wie er ist. Zwar findet sich keine Stelle, an der die Gottebenbildlichkeit aus der Paradiesgeschichte ausdrücklich die Menschen mit Behinderungen einschließt, aber der Beleg eben zeigt, was auch für Behinderte gilt: Gott steht an ihrer Seite, weil er an der Seite jedes seiner Geschöpfe steht. Das ist nicht nur ein großer biblischer Trost, sondern auch ein klarer Ausdruck für die gleiche Anerkennung durch den Schöpfer.

Die Schöpfung ist in dieser Hinsicht unteilbar. Es gibt nicht weniger oder mehr Gottebenbildlichkeit. Behinderung ist darum auch weder ein Versagen Gottes im Schöpfungsprozess noch durch eine negative Macht (traditionell der Satan) verursacht. Dies würde dem Glauben Israels an den einen Gott widersprechen. Spezifisch christlich ist das ebenfalls alle Menschen inkludierende Erlösungsgeschehen am Kreuz. Darauf ist noch zurück zu kommen.

Was trägt der Gedankengang bis jetzt aus? Für christliche Inklusionspädagogen kann die umrissene Sicht die maßgebliche Begründung abgeben. Sie bietet auch denen eine starke Begründung an, die sich nicht als Christen sehen, aber für eine zusätzliche religiöse Begründung offen sind.

Eine dritte Gruppe von Integrations- bzw. Inklusions-Pädagogen, die sich als Agnostiker verstehen, werden auf die erarbeitete religiöse Begründung persönlich verzichten. Aber sie können erkennen, dass die biblische Tradition eine maßgebliche historische Wurzel der neuzeitlichen Gleichheitsvorstellungen ist.

Unbeschadet einer religiösen Begründung kann eine säkulare wie eine christliche Pädagogik die nicht-religiös begründete neuzeitliche universalistische Menschenrechtsethik mit dem Grundwert der "Menschenwürde" zugrunde legen. [4]

7. Die Bibel sieht gleichzeitig alle Menschen in derselben Hinfälligkeit, Endlichkeit, Hilfsbedürftigkeit und damit Gleichheit ‚unten'

Neben der Linie nach oben gibt es in der Bibel auch eine Linie "nach unten", gleichsam als immer radikaler werdende Zuwendung Gottes zu den hilfsbedürftigen Menschen im irdischen Leben (vgl. auch Leuze 2004 zur "Selbstkonstitution" Gottes in der "Inkarnation"). Diese Sicht auf die Hinfälligkeit und Sünde aller verweist auf die zweite Möglichkeit, wie in der inklusiven Pädagogik Gleichheit theologisch zu begründen ist, als Verallgemeinerung ‚nach unten'.

Hierfür beziehe ich mich exemplarisch auf ein Buch von Ulrich Bach, einem körperbehinderten, an den Rollstuhl gebundenen evangelischen Theologen. Seine Aufsatzsammlung trägt den bezeichnenden Titel "Boden unter den Füßen hat keiner" (1980/1986). Der von dem jüdischen Religionsphilosophen Franz Rosenzweig stammende Titel zeigt präzis, was mit der Angleichung nach unten gemeint ist: Die Gleichheit aller ist eine Gleichheit in derselben prinzipiellen, im Einzelnen natürlich unterschiedlichen gemeinsamen Endlichkeit, Hinfälligkeit und Hilfsbedürftigkeit.

In Bachs immer wieder variierenden Wendungen wie "alle in einem Boot" (5; 9), oder "wohin wir auch blicken: es wimmelt in unserem Leben von Nicht-Können ... Das Nicht-Können ist eine völlig normale Seite unseres Lebens" (23), ist die Gleichheit ‚unten' verortet. Der gesellschaftlich definierte "Graben" zwischen Menschen mit und ohne Behinderung wird damit anthropologisch (um nicht zu sagen ontologisch) auf einer Ebene überbrückt, wo alle nach unten vergleichbar in derselben Gesamtlage sind. Die faktischen Behinderungen auf diese Weise wegzudefinieren, könnte zynisch werden.

"Nur wo Krankheit und Behinderung völlig normale Größen sind in der Welt, die Gott uns heute bereitstellt, können sich Kranke, Behinderte und Gebrechliche als völlig normale Menschen begreifen." (39)

Mit "normal" ist bei Bach ausschließlich der "Wert" eines Menschen gemeint (ebd.); wir erinnern uns an die Ausgangsthese, dass wir es mit einem Problem der "ethischen Anerkennung" zu tun haben. Die Menschen mit Behinderung sind mit allen anderen Menschen gleich unter dem axiomatischen Kriterium der Menschenwürde. Sie sind gemäß dem Grad ihrer Schädigung nicht gleich. Gleichheit und Differenz sind zusammen zu denken.

Wie begründet Ulrich Bach die jetzt zu erhellende zweite gedankliche Lösung als Theologe? Der Schöpfungswille Gottes wird nicht bei den von uns bevorzugten Vorstellungen von den Menschen ‚oben' festgemacht, den Starken, Gesunden, Nicht-Behinderten, genauso wenig wie etwa gar bei den Reichen, Mächtigen, Herrschenden. Bach kritisiert die geheime Verkehrung des biblischen Gottes in den Gott Baal (194), d.h. in eine Gottesvorstellung nach unseren Wünschen von Fruchtbarkeit, Stärke und Herrschaft. Die gängige Predigtpraxis wird gegeißelt; die Gemeinde wird kritisch herausgefordert. Der folgende Abschnitt ist mit "Glaube als Zuckerwerk" überschrieben.

"... wie glaubt man denn unter uns an Gott den Schöpfer? Wie predigt man sonntags von diesem Gott? Was bekommen die Schulkinder von diesem Schöpfer zu hören? Tun wir nicht oft so, als sei Gott der Schöpfer des Gesunden, Starken und Frischen? Naja, und das andere, das Kranke, Schwache und Behinderte - das gibt es eben auch. So ein bißchen Wochenende, und ein bißchen Sonnenschein, und ein bißchen Waldeinsamkeit und dann noch eine Prise ‚lieber Gott': mancher hat Gefallen an so etwas, aber in Wirklichkeit ist das doch eine entsetzliche religiöse Kirmes - das hat mit dem Gott der Bibel überhaupt nichts mehr zu tun. Der ist ganz anders: ... Dieser Gott schafft nicht nur Menschen, die auf einer Olympiade Medaillen gewinnen; er schafft auch Menschen, die auch als Erwachsene keinen Schritt gehen können, und Menschen, die nie im Leben sprechen lernen. (144)
Gott ist nicht der (wenigstens so allgemein kann man das nicht sagen), ‚der dich erhält, wie es dir selber gefällt' (Evangelisches Kirchengesangbuch, Lied 234, Str. 2). Er ist sehr oft der, der uns führt, wohin wir nicht wollen (vgl. Joh. 21,18)." (144f)

Gott ist der Schöpfer von allem, und es ist für Bach eine subtile Verfälschung, wenn man sagt, "Gott habe die Behinderung wohl "'zugelassen', aber sie ist ‚nicht von ihm gewollt'. So bedeutet jede Behinderung ‚ein Fehlen an dem, was Gott eigentlich will'; denn ‚Gott will tatsächlich gesunde Menschen, die, wie wir so sagen würden, ihre ‚fünf Sinne beisammen haben'". Darauf erwidert Bach:

"Ich wiederhole: Wer theologisch so ansetzt, macht uns anthropologisch zu Aussätzigen, die draußen vor den Stadttoren dank gut organisierter diakonischer Tätigkeiten am Krepieren zwar gehindert werden; gleichberechtigte Gliedschaft im Volke Gottes jedoch wird uns verwehrt: Caritative Bonbons anstelle von Solidarität." (38)

Bach weiß, dass sich die Theodizeefrage verschärft, wenn Gottes Schöpfung so inklusiv interpretiert wird; wir dürfen das hier beiseite lassen; es ist ein neues Thema. Für unseren Zweck ist wichtig, dass die Denkfigur der Fürsorge, das "Für-Sein-Wollen", schon in der Einleitung des Buches von U. Bach durch das "Mit-einander-Sein" abgelöst wird (5). Und noch interessanter ist, wie er sich begrifflich dem Terminus der Inklusion nähert. Der allerletzte Abschnitt des letzten Artikels seiner Aufsatzsammlung ist mit "Integrierte Integration" überschrieben (217). Das Datum der Erstveröffentlichung ist das Jahr 1979. Also vor bereits 25 Jahren schrieb Bach:

"Ich behaupte: Die heutige Menschheit ist so sehr auf Trennung aus (Leistungsprinzip, Konkurrenzdenken), daß Integration der Schwächeren eigentlich ein bißchen regelwidrig ist, ein etwas schrulliger Fremdkörper; sie ist also im allgemeinen nicht-integrierte Integration." (217)

Ihr stellt Bach die "integrierte Integration" gegenüber. Das heißt: Das integrierende Handeln und Denken ist in das normale Handeln und Denken integriert; die Unterscheidung von "normal" und "unnormal" ist abgeschafft. Man kann hier eine klare Vorwegnahme des neuen Begriffs der Inklusivität in der Sonderpädagogik erkennen.

Zusammengefasst: Der Gegenpol von Differenz sei nicht Integration, sondern Gleichheit, so Andreas Hinz oben in der Einleitung. Die Gleichheit der Würde aller Menschen kann gedanklich entweder durch Angleichung nach oben - bzw. von oben her - erfolgen, theologisch: von der Gottebenbildlichkeit des Menschen und der Vollkommenheit der guten Schöpfung Gottes aus, oder von unten her - bzw. von unten nach oben -, theologisch: von der Endlichkeit und Hinfälligkeit der wirklichen Welt aus, in der Gott bei den Menschen unten ist.

8. Gott solidarisiert sich mit dem leidenden Gottesknecht und wird in Jesus selbst ein Behinderter am Kreuz als radikalste religiös denkbare Gleichheit ‚unten'

Vom Alten Testament her gibt es eine besondere Traditionslinie, die vom Gottesknecht des Deuterojesaja (Kap. 53) bis zum Kreuzestod Jesu führt, zur Wurzel des spezifisch christlichen Ethos. Sie bezeugt als Glaubenserfahrung, dass sich Gott ganz in das Unten begeben hat. Der sog. Gottesknecht hatte "keine Gestalt noch Schöne" (Jes 53,2, alte Übersetzung durch Luther).

Jesus sieht sich und seine Sendung höchstwahrscheinlich in dem Gottesknecht des Alten Bundes, und der Glaube der Christen erkennt Gott selbst in Jesus am Kreuz, - eine Aussage, die das Judentum nicht mit vollziehen kann und die für die Griechen eine Torheit war. Der blinde englische Theologe und Religionspädagoge John M. Hull hat diese Linie klarsichtiger als die sehenden Exegeten beschrieben. Er hat in seinem Buch "In the Beginning There Was Darkness" (2001a) versucht, die Bibel aus der Perspektive einer blinden Person zu interpretieren (2001b, 82).

Jesus verkörpert den jüdischen Wertvorstellungen gemäß zunächst Gottes Barmherzigkeit; er heilt insbesondere auch Behinderte (Mk 2; Joh 9). An einem Punkt grenzt er sie auch aus, wenn man nämlich die naive Frage aufwirft, warum sich unter seinen Jüngern nach der Überlieferung durch die frühen Gemeinden kein Behinderter befand (Hull 2001b, 80); und wenn, so meint Hull, wäre jemand mit einer Behinderung nur ein Jünger geworden, nachdem er wiederhergestellt worden sei. "The blind Bartimaeus sits beside the road begging but the sighted Bartimaeus follows Jesus in the way" (Mk 10,52).

Auf Jesus geht die gesamte universale, unbegrenzte christliche Liebespraxis bis heute zurück, wenn sie nicht in Herablassung geschieht (kritisch zu der früheren christlichen Heilpädagogik Schwager 2004). Aber dann wird Jesus bei seiner Hinrichtung selbst behindert. Man hindert ihn am Sehen, indem man seine Augen verbindet ("blinded"; Mk 14,65; Lk 22,64) (Hull, ebd.). Seine Gliedmaßen werden angenagelt; er wird dadurch "unbeweglich" ("immobilised"; Mk 15,24).

Hierdurch wird er zugleich "marginalisiert", wofür Hull Gal 3,13 (er wurde für uns "zum Fluch") und Hebr 13,12 anführt (Jesus hat "außerhalb des Tores" gelitten). Zunächst hat Jesus die Schwächen der Menschheit dadurch beantwortet, dass er sie heilte; aber "finally, he accepts the infirmities of humanity by participating in them. ‚He was despised, shunned by all, pain-racked and afflicted by disease" (Jes 53,3) (ebd.). Hull zitiert aus der Tradition des leidenden Gottesknechtes. [5]

9. Eine Inklusionspädagogik kann theologisch-anthropologisch aus zwei Blickrichtungen begründet werden

Kann und darf man einen wertenden Unterschied machen zwischen der Gleichheit aller im Sinne der Gottesebenbildlichkeit ‚oben' und der Gleichheit im Leiden Gottes in Jesus Christus als Leiden inmitten und zusammen mit der Gebrechlichkeit aller Menschen ‚unten'? Man muss historisch feststellen, dass die zweite, kreuzestheologische Sichtweise für den christlichen Glauben spezifisch ist, während das Konzept der Gottebenbildlichkeit bereits dem Gottesglauben Israels zu verdanken ist. Für die Kirche hat die kreuzestheologische Sicht das maßgebliche Gewicht.

Man darf aber das eine nicht gegen das andere ausspielen, weil systematisch-theologisch von der inneren Einheit des Handelns Gottes auszugehen ist. Anders gesagt: So wie alle Menschen Gottes Geschöpfe sind, sind sie auch alle zur Neuen Schöpfung berufen. Beides zusammen umrahmt die Endlichkeit der konkreten Wirklichkeit, die dem Tode als dem großen Gleichmacher ausgeliefert ist.

Gleichzeitig ist aber ebenso systematisch-theologisch zu beachten, dass die Aussage in Gen 1,26.27 im Kontext der unversehrten Schöpfung getroffen wird. Martin Luther war ein unbestechlicher anthropologischer Realist. Für ihn ist der Mensch auf Erden nicht mehr und noch nicht wieder gottebenbildlich; "er soll es werden"; Gottebenbildlichkeit ist seine "futura forma" ("De homine" zu These 35, zitiert nach Gerhard Ebeling, Lutherstudien Bd. II/3, 495). [6] Für evangelisch-reformatorisches Denken hat die zweite, mit Ulrich Bach für die Gegenwart verdeutlichte Begründungsdimension den Primat.

II. Sozialpsychologische und pädagogische Grundsatzfragen zur Verwirklichung einer Inklusionspädagogik

Zu den Grundlagen einer inklusiven Pädagogik gehört nicht nur ihre Begründung, sondern auch die Überprüfung der Bedingungen zu ihrer Verwirklichung. Eine pädagogische Theorie muss beides zusammenhängend durchdenken. Folgende Unterscheidung ist hierbei eine einleitende formale Orientierungshilfe.

1. Negativ gefasste Normen sind klarer zu befolgen als offene positive Weisungen

Der ethische Maßstab meiner Betrachtung lautet: "Menschen mit Behinderung nicht entwürdigend ausgrenzen!" (Titel). Dieses Prinzip ist negativ formuliert; denn negative ethische Grenzziehungen sind bei Verstößen leichter zu erkennen und falls nötig zu sanktionieren als etwa die positive Weisung "Gemeinsam leben und lernen mit Menschen mit Behinderung!"

Letztere ist erstens nach vorn unbegrenzt offen: Wann wäre sie positiv erfüllt? Ihr gemäß könnte zweitens jede unbedingt erforderliche Heimunterbringung oder jede "special aid" bereits ethisch verwerflich sein. Wir würden überdies drittens in eine problematisch werdende christliche Prinzipienethik geraten, die spätestens seit Dietrich Bonhoeffer überwunden ist (hierzu sehr erhellend Mokrosch et al. 2003).

Darum ist die kategorische Norm negativ gefasst ("nicht ausgrenzen!") und zudem mit dem ethisch qualifizierenden Begriff "entwürdigend" versehen, um ein verabsolutierendes Denken zu vermeiden. Die von mir verfolgte christliche Ethik ist eine situationsbezogene Verantwortungsethik (s. noch unten).

2. Behinderung irritiert, weil sie vom "Normalen" Abweichendes bei einem selbst vor Augen führt

Eine Inklusionspädagogik hat als nächstes inhaltlich zu fragen, wie es um die Bedingungen für die Akzeptanzbereitschaft des Konzepts in der Bevölkerung bestellt ist. In Schnell/Sander (2004) ist mehrfach zu Recht davon die Rede, dass eine neue "Bereitschaft" angebahnt werden müsse und nicht jeder "Gemeinsame Unterricht" dazu beitrage, "mentale Einstellungen und habituelle Verhaltensmuster zu befördern" (Deppe-Wolfinger 2004, 31). Das Problem besteht noch allgemeiner.

Aus sozial- und tiefenpsychologischer Sicht verdrängen Menschen, was sie an sich selbst oder als eigene Möglichkeit nicht wahrhaben wollen: "So möchte ich nicht sein, so entstellt wie ein Down-Syndrom Kranker oder ein Spastiker, so mit leeren Augenhöhlen ohne beweglichen Blick wie ein Blinder, so im Rollstuhl wie ein Mensch mit Multipler Sklerose." Ist unsere Gesellschaft ehrlich zu sich selbst? Oder scheut sie, die Wirklichkeit wahrzunehmen, wie sie ist? Es gibt, wie gesagt, zwei Arten von Differenzen: Die normalen sind legitim, die unnormalen werden nur schwer oder gar nicht akzeptiert. Menschen mit monströsen Differenzen werden abgelehnt oder gar mittels Projektionen verfolgt. Als ein archetypisches Bild mehrfacher Abweichung, das genau zum Thema passt, erwähnt Girard die alte, verkrüppelte, hinkende, hässliche Hexe (1998, 74).

Im Alltag wechseln Menschen die Straßenseite oder sie schauen weg, wenn sie verunstaltete Passanten auf sich zukommen sehen. Das potentielle Andere, Fremde, Abweichende in uns selbst ängstigt und wird gemieden. Weil man es von sich selbst abstoßen will, projiziert man es auf andere und stößt es ab. Das Programm einer inklusiven Gesellschaft hätte hinsichtlich der praktischen Umsetzung als erstes diesen sozial- und tiefenpsychologischen Sachverhalt ernst zu nehmen.

3. Auf Normalität und Perfektion geeichte Maßstäbe haben eine inhumane Kehrseite

Ist die Vorstellung einer Gleichheit ‚oben' oder die einer Gleichheit ‚unten' in der Bevölkerung leichter zu akzeptieren? Welches Denkmodell ist gefälliger? Ist es nicht psychologisch gesehen einfacher zuzustimmen, wenn man sagt, alle Menschen seien Ebenbilder Gottes und deshalb gleichwertig? Sieht man nicht allen Tatsachen menschlicher Abweichung und ‚Deformation' nur widerstrebend ins Auge?

Wegen der Jahrhunderte lang kulturell gestützten Ansicht von Nicht-Behinderung als Normalität wird man vermutlich die religiöse Idee der Gottebenbildlichkeit und ebenso den säkularen ethischen und rechtlichen Fundamentalwert der Menschenwürde mit "Normalität" gleichsetzen, als meine beides nur das körperlich, seelisch und geistig intakte Individuum, - eine fatale Verkürzung. Darum verschleiert man mit einer vielleicht gut gemeinten, aber vorschnellen Rede von "normal" vorhandene Differenzen.

Mit der Unterscheidung des Philosophen Reiner Wimmer [7] gilt vielmehr:

"Als Behinderte sind sie eben überhaupt nicht völlig normal, aber als Menschen sind sie Personen von unbedingter Würde. Die Anerkennung dieser Würde besteht u.a. genau darin, im Verhalten zu ihnen angemessene Unterscheidungen und Unterschiede zu machen, die ihrer Verschiedenheit gerecht werden und von ihnen als gerecht empfunden und anerkannt werden (werden können)."

Man darf folglich zweitens nicht unterscheidungslos von "Gleichheit" oder "Inklusion" reden und so die Bezugsgrößen bzw. -ebenen auch im Handeln vermengen: Der Funktionsverlust auf der Ebene der Schädigung verlangt differenzierende Förderung; das Menschsein aller auf der Ebene des Personseins gebietet dieselbe nichtdifferenzierende Achtung der Menschenwürde (zu "Gleichwertigkeit in Differenz" mit dem Akzent auf "Differenz als Chance" Adam 2004, 243f).

Neben den Vorstellungen von Normalität sind uns tief die Gedanken der Vervollkommnung bzw. Perfektion eingeprägt worden. Perfektion ist überall präsent, in allen Lebensbereichen; alles soll ständig noch perfekter werden, als es gestern angeblich schon war. Die Welt der Waren ist wie die der Menschen auf Perfektion geeicht.

Dies hat eine mögliche weitere Falle des Inklusionskonzepts zur Folge, wenn auch Menschen mit Behinderung subtil an Vorstellungen des Heilen, Ganzen, Vollkommenen gemessen werden. Sie werden dann lediglich in dem Maße anerkannt und gleichsam freudig im Kreise der Normalen begrüßt, wie sie analoge, ähnliche oder vielleicht sogar gleiche Leistungen unter ihren Bedingungen erbringen.

Darum ist Vorsicht geboten. Der Begriff "Inklusion" kann nicht Gleichheit als Unterschiedslosigkeit meinen und auf Vereinheitlichung hinauswollen; er betrifft die Gleichwertigkeit im Sinne der gleichen Menschenwürde. Beides gilt gleichzeitig, das Inklusionsprinzip und das Differenzierungsprinzip. Der Grundsatz heißt dann - drittens - : Jeder darf und soll so sein, wie er ist.

Der berühmte französische Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint-Exupéry schreibt in "Bekenntnis einer Freundschaft" (1941): "Ich weiß dir Dank dafür, daß Du mich so hinnimmst, wie ich bin. Was habe ich mit einem Freund zu tun, der mich wertet?" Und dann verdeutlicht Saint-Exupéry seinen Gedanken mit einem realistischen Hinweis auf einen Behinderten: "Wenn ich einen Hinkenden zu Tische lade, bitte ich ihn, sich zu setzen, und verlange nicht von ihm, daß er tanze." (1955, 37)

4. Ein Mensch mit irreversibler Behinderung will sein dürfen, wie er ist, und ihm helfen Menschen, die das Unten-Sein kennen

Im Sinne der gleichzeitigen Geltung des Inklusions- und Differenzierungsprinzips sind in unserer Welt einerseits Behinderte stolz, wenn sie mithalten können. Die Paralympics sind ein schönes, sprechendes Beispiel. Andererseits widerspräche Inklusion als überfordernde Idee von Gleichheit diesem ethischen Maßstab. Eine faktische irreversible Benachteiligung ist nicht durch theoretische Umdefinitionen aus der Welt zu schaffen (vgl. Bach, 151, und unsere obigen Unterscheidungen der Bezugsgrößen).

Neue Theorien können eine eigene Gewalttätigkeit entwickeln; Gleichheitstheorien sind historisch besonders anfällig. Es ist darum vermutlich auch gefühlsmäßig keine Hilfe für die Betroffenen, wenn die an sich richtige Inklusionsintention gegebene und - mehr noch - unveränderbare Differenz nicht ernst nähme. Jetzt sind gut gemeinte Tröstungen wie das "Es wird schon noch" eine Kränkung.

"Das ist ja meine Frage, ob ich als einer, der in mehrfacher Hinsicht oft ‚unten' ist, glauben, wissen und leben kann: ‚Ich darf so sein, wie ich bin'." (Bach, 204f)

In diesen Sätzen schimmert noch etwas anderes durch, ein existentielles seelisches "Unten-Sein". Darum geht es um mehr als nur um eine pädagogische Antwort. Wieweit hätte sich deshalb die Inklusionspädagogik - viertens - ‚seelsorgerlich' um das seelische Unten-Sein zu kümmern?

Nochmals rückt die zweite theologische Deutung meiner Analyse ins Blickfeld. Bei einem Denken "von unten" ist es eine von Bach wiederholt genannte Hilfe, wenn auch die Normalen zugeben können, dass sie das Leben unten kennen, dass sie sich selbst unten sehen und sich gleichwohl annehmen können, wenn sie also den Satz von eben, "Ich darf so sein, wie ich bin", auf sich selbst anzuwenden bereit sind.

Dies setzt voraus, dass sie demütig sind. Vielen Gesunden ist das fremd, denn es ist nicht üblich, sein Leben als ein verdanktes Leben anzunehmen. Darum vermute ich einen Unterschied in der gesellschaftlichen Akzeptanz der beiden entwickelten theologischen Ansätze. Der zweite Ansatz bedeutet einen Verzicht auf die Vorstellung unantastbarer eigener Stärke.

5. Die Inklusionspädagogik braucht eine geschichts-, situations- und personbezogene Realisierung der Menschenwürde im Zeichen einer Verantwortungsethik anstelle einer starren Prinzipienethik

Das Ethos der Inklusionspädagogik sollte hinsichtlich der Implementation das Wertgefälle einer Gesellschaft beachten und gegebenenfalls gegen dieses Gefälle handeln. In einer Epoche der strukturellen Demütigung von Menschen als Nicht-Könnern, sei es als Behinderte oder auch Angehörige einer niedrigeren sozialen Schicht, eines von Natur schwächeren Geschlechts, als Teil einer minderwertigen Ethnie oder Rasse, Mitglied einer Minderheit oder was es auch sein mag, ist es geboten, das Selbstwertbewusstsein zu stützen. In einer Zeit der "Egomanie" (Horst-Eberhard Richter) wäre dagegen, gegen sie, zu prüfen, ob nicht eine Idee der Gleichheit aller im Gleichsein als Starksein die jeweilige konkrete Person in ihrer besonderen Individualität verfehlen und die solidarische Gemeinschaft unterlaufen kann.

Diese Gefahr wird gesehen, und es wird nachdrücklich darauf verwiesen, eine "Schule für alle" solle eine gehörige Binnendifferenzierung vorsehen. Man müsse insgesamt umdenken, nicht mehr wie früher in den Kategorien der verschiedenen Formen von Behinderung organisieren, sondern grundsätzlich eine personbezogene und situationsgerechte individuelle Förderung anstreben. Dies ist im Prinzip richtig, erübrigt aber nicht die Frage nach der Art der Behinderung.

6. Das institutionelle ethische Dilemma besteht in einer möglichen Ausgrenzung durch die Hintertür

Meine Enkelin Magdalena (15) berichtete mir von dem gemeinsamen Theaterspielen zusammen mit stark sehbehinderten Jugendlichen. Sie wohnt in Marburg, einer Stadt, in der eine bekannte, besondere, institutionelle pädagogische Förderung in der Blindenstudienanstalt angeboten wird.

Diesen Sachverhalt kann man als Frage danach verallgemeinern, wie Inklusion und Differenzierung praktisch gleichzeitig institutionell organisiert werden sollen und können. Die Vorteile und Nachteile für die betroffenen Kinder sind sorgfältig abzuwägen: der Wert, nicht ausgegrenzt zu sein, wenn man in der Klasse dazu gehört, gegenüber den dann möglicherweise vorzunehmenden Abstrichen bei den notwendigen speziellen Hilfen (- zu den Fehlformen von Inklusion, zu denen auch eine einseitige Verschiebung des erforderlichen Verhältnisses von gebotener Binnendifferenzierung und Gemeinsamkeit gehört, bereits Sander 2005).

Die Frage schließt aber ein weitergehendes institutionelles ethisches Dilemma ein, das in der Formel einer "Schule für alle" verdeckt wird, weil die Inklusion in einem gemeinsamen Lehr- und Lernzusammenhang nicht ausnahmslos möglich sein wird. Die Kinder und Jugendlichen mit Schwerstbehinderungen nämlich, die dann 'übrig' bleiben, sind umso deutlicher ausgegrenzt.

Als Maßstab hilft an dieser Stelle die Unterscheidung zwischen einer "primären", "sekundären" und "tertiären" Behinderung weiter. Die erste beschreibt die Behinderung als "Schädigung" oder "Funktionsverlust", die zweite "die individuenspezifischen Beeinträchtigungen", die dritte die "sozialen Interaktionsstörungen", verursacht u.a. durch "Vorurteile, Stigmatisierungen und Fehleinschätzungen" (Krebs 1996, 62, im Anschluss an Rainer Brackhane u.a.).

Ethisch ausschlaggebend ist bei der Inklusionsmaxime, die tertiäre Art der Behinderung zu überwinden. Die Formel "Schule für alle" suggeriert, was sie, beim Wort genommen, nicht konsequent verwirklichen kann.

7. Pädagogische Förderung sollte von Hoffnung beflügelt sein wie bei J. A. Comenius

Das Christentum ist eine Religion der Hoffnung. Im Blick auf Kinder ist besonders geboten, vom hoffnungsvollen Glauben an "Verbesserung" auszugehen, um den Leitbegriff der "emendatio" bei Comenius anklingen zu lassen. Johann Amos Comenius ist der erste große evangelische Pädagoge und Theologe, der inklusiv dachte. Er verlangte eine Schule für alle. An Comenius anschließend kann daher aufgezeigt werden, welche Stärke dem ersten Ansatz zukommt, wenn er nicht überzogen wird.

Comenius war ein gläubiger christlicher Optimist und dachte von der schon angebrochenen Neuschöpfung aus, deren Anfang für ihn die Auferstehung Jesu Christi war. Ferner sind für ihn Kompetenzunterschiede zwischen den Menschen nur solche des "Grades" (Comenius 1965, 37). Der eine begreift lediglich schneller als der andere, er überlegt schärfer, oder er besitzt ein besseres Gedächtnis usw. (39). Drittens war Comenius von dem modernen humanistischen Grundsatz der Selbstermutigung und des Selbstvertrauens bestimmt, - eine unverlierbare pädagogische Einsicht. Zugleich sah er viertens allerdings auch nüchtern die Grenzen:

"Versuchte jemand, einem Blinden die Schönheit der Sonne oder die Pracht der Farben zu zeigen, einen Tauben in der Tonkunst zu unterweisen oder die stumme Kreatur reden zu lehren, würde man ihm mit Recht vorwerfen, daß er sich mit unnützen Dingen abgibt; ... Sinnvoll dagegen ist es, alle Menschen zu dem heranzuziehen, was sie können und wollen. Wenn nur alle (um ihr Können und Wollen) wüßten! Lehre sie deshalb wissen, was sie werden wissen, wollen und können." (43)

Comenius entwickelte einen realitätsnahen Kompetenzansatz. Er bejahte, dass grundsätzlich sein Programm auch auf Menschen mit Behinderung anzuwenden sei. Theologisch ging auch er von der Gottebenbildlichkeit des Menschen aus, die er aber als Frühaufklärer maßgeblich mit dem Blick auf die "Natur" und die "Vernunft" des Menschen verband. Gott wollte keinen "übermäßigen Unterschied" zwischen den Menschen auf der Erde und hat auch keinen gemacht, "was das Wesen des Menschen betrifft" (31). Und was ist zur Frage zu sagen,

"ob auch die Blinden, die Tauben und die Dummen, denen wegen mangelnder Erkenntnismittel gewisse Dinge nicht genügend eingeprägt werden können, dieser Pflege (cultura) unterzogen werden können? Ich antworte: 1. Nur außermenschliche Geschöpfe werden von der vervollkommnenden Pflege (cultura) ausgeschlossen. In dem Maße, wie jemand an der menschlichen Natur Anteil hat, soll er an jener Wartung teilnehmen", natürlich mit besonderer Unterstützung dort, wo er sich "nicht selbst helfen kann" (47).

Deutlich schimmert das für die Neuzeit typisch werdende Vertrauen auf die menschliche Natur durch. Dem entsprechend ist die pädagogische Unterstützung 2. effektiv möglich,

"... ,weil die Natur ihre Kraft anderswo um so ausgiebiger entwickelt, wenn ihr verwehrt ist, sie in einer bestimmten Richtung zu entfalten - falls ihr nur geholfen wird. Denn Beispiele zeigen ganz deutlich, daß von Geburt Blinde durch die Hilfe des Gehörs zu bedeutenden Musikern, Juristen, Rednern usw. wurden, ähnlich wie von Geburt Taube sich zu hervorragenden Malern, Bildhauern und Handwerkern ausbildeten. Menschen ohne Hände wurden mit Hilfe der Füße gewandte Schreiber, und was es nicht noch alles gibt. Immer ist irgendwo ein Eingang zu der vernünftigen Seele vorhanden, und dort muß Licht hineingetragen werden." (47ff).

Comenius sieht alle Menschen primär in ihrer natürlichen und vernunftbezogenen Potentialität, nicht in ihrer Begrenzung, obwohl auch er, der leidgeplagte Asylant, um die Grenzen aller Menschen weiß. In die Pädagogik gehört darum für ihn am Lebensende eine "Schule des Todes" (schola mortis). Stärker noch war er aber erfüllt von dem Glauben an die mögliche Vollendung kraft der Morgenröte der "Neuen Schöpfung".

Zusammenfassung

1. Eine schlüssige theologisch-anthropologische Begründung einer Inklusionspädagogik ist im Raum der Kirche möglich und notwendig. Ob sie auch außerkirchlich von Sonderpädagogen angenommen und akzeptiert werden kann, ist offen. Wenn nicht, hätte sich die Inklusionspädagogik auf anderen Denkwegen mit den Begründungsfragen auseinander zu setzen. Die anthropologisch-philosophischen und ethisch-religiösen Fragen sind als solche nicht zu umgehen. Der gemeinsame ethische Maßstab ist die Würde jedes Menschen.

2. Die Realisierung vollständiger Inklusion muss geschichts-, situations- und personbezogen ethische, pädagogische und institutionell-organisatorische Gesichtspunkte abwägen, beide Fehlwege hierbei vermeidend: Vereinheitlichungsträume einerseits, und resignierende Stagnation andererseits.

3. Die Religionspädagogik bzw. eine christliche Pädagogik neuen Stils, die mit einer normativ-ideologisch ‚geschlossenen' Weltanschauungspädagogik der Vergangenheit nicht verwechselt werden darf, könnte auf der Ebene der Vertiefung der Begründung und bei einer hoffnungsvollen Verwirklichung inklusiven Denkens und Handelns im Lebenslauf von der Kindheit bis ins Alter vorangehen.

Fußnoten:

[1] Überarbeitete Fassung eines Vortrags, gehalten auf der Tagung "Eine Schule und eine Kirche für alle. Ohne Ausgrenzung leben und lernen" vom 31.1. bis 1.2.2005 am Pädagogisch-Theologischen Zentrum in Stuttgart-Birkach. -
Dieser Beitrag erscheint in gedruckter Form in Heft 4/2005 der "Zeitschrift für Heilpädagogik" und wird wieder abgedruckt in: Karl Ernst Nipkow, Pädagogik und Religionspädagogik im neuen Jahrhundert, Bd. 1: Revision der Bildungstheorie - Religionspädagogik im Lebenslauf - Elementarisierung, Gütersloh 2005.

[2] Für wertvolle Hinweise zu diesem Thema habe ich besonders Anita Müller-Friese, Alfred Sander und Wolfhard Schweiker zu danken.

[3] Der einem manchmal begegnende Einwand, das Alte Testament sei doch nur Israel zuzuordnen, dem "auserwählten Volk", übersieht, dass die Aussage über die Ebenbildlichkeit sprachlich und inhaltlich alle Menschen meint.

[4] Zur insgesamt anders orientierten, im Prinzip negativen Sicht in der antiken griechischen Gesellschaft mit der Aussetzung Neugeborener als "spektakulärste Reaktion Nichtbehinderter auf Behinderung" - behindertenfreundlicher ist die hippokratische Denktradition - s. Mehl 1996, 123, 128ff, zum römischen Reich Rösger 1996. Das Griechentum hing dem Ideal der schönen Gestalt an, zu dem Menschen mit Behinderung nicht passten. Über den lahmen Gott der Schmiedekunst Hephaistos lachte der Götterhimmel.

[5] Gottfried Adam hat jüngst (2004, 242) darauf aufmerksam gemacht, dass für die amerikanische Theologin Nancy L. Eiesland, die selbst von Geburt an behindert ist, in ihrem christologisch-befreiungstheologischen Beitrag "Dem behinderten Gott begegnen" Gott ebenfalls in der Behinderung des Gekreuzigten begegnet.

[6] Ich verdanke diesen Hinweis Dr. Ursula Stock, Tübingen.

[7] In einem Brief an den Verf.

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Prof. Dr. Dr. hc. Karl Ernst Nipkow, Tübingen
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